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Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und
Grundlagen des Entwerfens

Schinkelstrasse 1, 52062 Aachen
T: +49 241 8095009,
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Impressum

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M1 - Wohnlaube

Termine

Betreuung: Dienstags

Dienstag, 07.04.2015, Ausgabe 10h00 | Lehrstuhl
Montag + Dienstag, 27. + 28.04.2015, Exkursion: Seebach, Thüringen
Dienstag, 12.05.2015, Kolloquium 1
Dienstag, 09.06.2015, Kolloquium 2
Dienstag, 07.07.2015, Kolloquium 3
Dienstag, 18.08.2015, Endkolloquium

Anerkennung: 15 CP + 3 CP

Lehrende

Lehrstuhl für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens - Prof. ir. Wim van den Bergh
M.Sc. Golshan Majlessi

Aufgabe
In Deutschland gibt es mehr als eine Millionen Kleingärten und die Anzahl deren Mitglieder liegt heute bei 970.000. Doch wer besitzt heute überhaupt einen Kleingarten und eine Laube? Ist das Bild von einem Kleingarten immer noch vom deutschen Spießertum geprägt? Oder gibt es auch hier einen Wandel?
Der Zuwachs an jungen Familien hat sich in den letzten Jahren vermehrt.
Gerade in den Großstädten steigt die Nachfrage nach einem Rückzugsort zur Natur und einem Ort der Selbstverwirklichung erheblich. Alleine 40% der Vereine führt heute eine Warteliste. Auch schon Anfang des 19.Jahrhunderts dienten die Kleingärten und ihre Wohnlauben als günstiger Erholungsort. Ein streben nach Sonne, Luft und bessere Ernährung in Zeiten von überfüllten Städten. Ein Ort in dem jeder
seine eigenen Vorstellungen von einer Wohnlaube und Erholungsort ausleben konnte. In Zeiten des ersten und zweiten Weltkriegs dienten die Kleingärten und ihre Wohnlauben jedoch als Behelfsbehausungen und zur Selbstversorgung. Um die damalige Wohnungsnot zu lösen entstanden immer mehr Wohnlauben in den Kleingärten. Das Verbot, die Lauben zu bewohnen wurde für die Behelfsbehausungen gelockert.
Noch heute ist die dauerhafte Behausung von Lauben gesetzlich Verboten.
Im § 3 Kleingarten und Gartenlaube des Bundeskleingartengesetz (BkleingG) ist die Gesetzgebung wie folgt festgelegt: „(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden
Wohnen geeignet sein.“ Aber was bedeutet denn „dauernden Wohnen“? Wer bewohnt überhaupt heute eine Laube? Reichen die „24 Quadratmetern Grundfläche“ zum Wohnen aus? Diese Fragen sollen im Entwurf Wohnlaube kritisch hinterfragt werden und dabei neue Entwurfsstrategien ermöglichen.
Wir wollen auf die Suche nach neuen Lösungsansätzen gehen und einen Versuch wagen die Gesetzgebung umzudenken und diese bis auf die Spitze zu treiben. Ziel des Entwurf ist es, nach kostengünstigen Strategien zu suchen, die auf minimalsten Raum einen Rückzugsort und zugleich einen Wohnraum ermöglichen, um damit eine neue Form der Wohnlaube zu entwickeln.

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