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Lehrstuhl und Institut für Wohnbau und
Grundlagen des Entwerfens

Schinkelstrasse 1, 52062 Aachen
T: +49 241 8095009,
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Impressum

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Altstadtquartier Büchel

B1 Wohnen+

Termine

Betreuung: Montags

Download Aufgabenstellung: 02.10.2017 | 10h00
Erstes Treffen in den Gruppen: 09.10.2017 | 14h00
Exkursion: 30.10.2017 | ganztägig
1. Kolloquium: 27., 28. + 29.11.2017
2. Kolloquium: 15., 16. + 17.01.2018
Abgabekolloquium: 06., 07. + 08.03.2018
Nachprüfung: 09.04.2018

Lehrende

Lehrstuhl für Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens - Prof. ir. Wim van den Bergh
Arch. Nathalie Bodarwé MAS ETH HS, M.Sc. Golshan Majlessi, Dipl.-Ing. Johannes Müntinga, M.Sc. Arch. Benjamin Grab

Aufgabe

Attraktiver Wohnraum in den Kerngebieten unserer Innenstädte ist rar, jedoch ist das Wohnen eine der wichtigsten Funktionen in der Altstadt. Die Bewohner dieser Ortsteile beleben das Herz der Stadt. Seit jeher befanden sich Handwerk und Handel im Zentrum der unserer Städte, jedoch unterliegt der Einzelhandel heute einem strukturellen Wandel und die Herausforderungen für die Innenstädte sind groß.
Die Vielfalt der Lebensentwürfe in unterschiedlichen Lebensphasen, die Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und der Trend zur Individualisierung erfordern, dass der städtische Raum anpassungsfähiger wird und Alternativen zu standardisierten Wohngebäuden und Grundrissen angeboten werden.
Immer mehr Menschen aller Altersstufen - junge Familien, kleine Haushalten mit älteren Menschen, multigenerationelle Wohngemeinschaften oder Patchwork-Familien - entscheiden sich für ein Leben in der Stadt. Sie schätzen die kurzen Wege, die gute Infrastruktur und die zahlreichen kulturellen und sozialen Angebote, die es ihnen erleichtern, Familie, Beruf und Freizeit miteinander zu vereinbaren.
Durch die über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen vermitteln uns die Altstädte eine gewisse Atmosphäre die bei gleicher Dichte in Neubausiedlungen selten erreicht wird. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Wohnens, soll auch das unmittelbare Umfeld in die Gestaltung mit einbezogen werden. Die privilegierte Situation der Erdgeschosse mitten in der Altstadt ist im Zuge des Wandels des Einzelhandels auch als Chance zu sehen, dem Handwerk die Möglichkeit zu geben zurück in Zentrum der Stadt zu kommen und somit die Lebhaftigkeit des Ortskernes zu stärken.
Im Rahmen der Aufgabe, sollen Aspekte wie die Beziehung der Wohneinheiten zum Straßenraum, die Relationen der Wohneinheiten untereinander, sowie die Gestaltung der privaten und gemeinschaftlichen Freiräume besondere Beachtung finden.

Ort

Das Quartier „Am Büchel“ ist eine der pulsierenden Gegenden der Aachener Innenstadt. Die Römer besiedelten diesen Kernbereich bereits vor ca. 2000 Jahren. Die bestehenden heißen Quellen wurden als Thermalbäder genutzt. Aachen wurde erst königliche Hauptresidenz und später der Krönungsort für Könige und Kaiser. Im 17. Jahrhundert wurde Aachen zu einem der modernsten Badeorte Europas ausgebaut.
Das Grundstück für unser B1 liegt im Altstadtquartier Büchel, zwischen der heutigen Fußgängerzone Kleinkölnstraße und dem ehemaligen Kaiserbad. Aktuell wird das Grundstücksgelände auf der Ecke Nikolausstraße / Antoniusstraße als Parkraum zwischengenutzt. Die aktuelle gewerbliche Nutzung des nördlich an das Grundstück angrenzende Gebiet wird in Zukunft auf den östlichen Teil der Antoniusstraße konzentriert. Dies ermöglicht es u.a. auf diesem Grundstück neuen Wohnraum mit Arbeitsflächen für Handwerk und Gewerbe im Zentrum der Stadt zu kombinieren.
Der Ort für das B1-Projekt befindet sich in einem Hang mit Südlage mit Blick auf die Domspitze sowie den Granusturm. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1.200 m2 und befindet sich im steilsten Teil der Aachener Innenstadt. Auf diesem Grundstück sollen 7 unterschiedliche Wohneinheiten entstehend. Unterhalb des Grundstückes liegen zwei typische Aachener Dreifensterhäuser die sich in Richtung des rechteckförmigen Platzes am Büchel, mit dem Bahkauv-Brunnen, orientieren. Die Brandwände der Nachbarhäuser sowie des bestehenden Parkhauses müssen im Entwurf berücksichtigt werden.
Aufgrund des historischen Untergrundes der Stadt dürfen die Fundamente nur bis maximal 1,5 Meter unter die bestehenden Erdoberfläche ragen, um ggf. archäologische Dokumentationen von älteren Siedlungen zu schützen. Die motorisierte Erschließung kann ausschließlich durch die bestehende Einbahnstraße Nikolausstraße erfolgen.

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